(1) Fiel der Cyber-Angriff gegen die Beklagte unter Art. 324 OR? Obwohl die Frage schon von der Vorinstanz behandelt und bejaht wurde, entfaltet dies für den vorliegend noch streitigen Teil der ursprünglichen Klage keine Rechtskraftwirkung, sondern bildet blosse Vorfrage (dazu E. 5.3.3). (2) Bei Bejahung von Frage (1). Konnte der Kläger als Arbeitnehmer der Beklagten trotz ihres Annahmeverzugs anordnen, dass ihre Mitarbeiter mit positiven Gleitzeitsaldi diesen während des Systemausfalls abzubauen hatten (dazu E. 5.3.4)?