3. 3.1. Der Kläger ist seit 1. Oktober 2020 in einem Pensum von 100 % (40 Stunden pro Woche mit Gleitzeitregelung) als Senior Lab Technician Analytics bei der Beklagten angestellt. Diese wurde am tt.mm.jjjj Opfer eines Cyber- Angriffs, der zu einem Totalausfall ihrer IT-Systeme unter anderem am Standort Q._____ führte. Die dortige Belegschaft (darunter der Kläger) wurde in der Folgezeit nur noch für einzelne Einsätze aufgeboten und ansonsten angewiesen, zu Hause zu bleiben. Am tt.mm.jjjj orientierte die Beklagte ihre Mitarbeiter darüber, dass sämtliche aufgrund des Systemausfalls von den Mitarbeitern nicht gearbeiteten Stunden ihrem jeweiligen Gleitzeitsaldo belastet würden.