" 1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, dem Gleitzeitkonto des Klägers innert 10 Tagen nach Rechtskraft des vorliegenden Entscheids 19.31 Stunden rückwirkend per tt.mm.jjjj gutzuschreiben. -3- 2. Im Übrigen werden die Rechtsbegehren abgewiesen. 3. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen."