1.9. Am 26. August 2025 fällte die Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Aarau folgenden Zwischenentscheid: " 1. Der Kostenvorschuss von Fr. 1'880.00 wurde von der Klägerin rechtzeitig geleistet. 2. Nach Rechtskraft dieses Zwischenentscheids wird die Beschränkung des Verfahrens auf die Frage der Rechtzeitigkeit der Leistung des Kostenvorschusses aufgehoben und der Schriftenwechsel fortgesetzt. 3. Die Verlegung der Kosten erfolgt im Endentscheid." -4-