1.6. Am 18. März 2024 ersuchten die Beklagten die Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Aarau um Informationen und Nachweise zur Zustellung der bisherigen Verfügungen an die Klägerin sowie um Information und Nachweis, wann diese den Kostenvorschuss bezahlt habe. -3- 1.7. Mit Klageantwort vom 2. April 2024 stellten die Beklagten folgende Begehren: " A. Materielle 1. Auf die Klage sei nicht einzutreten. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWST) zu Lasten der Klägerin. B. Verfahrensanträge