1.2. Mit Verfügung vom 3. Januar 2024 forderte die Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Aarau die Klägerin auf, innert 10 Tagen einen Kostenvorschuss von Fr. 1'880.00 zu bezahlen. 1.3. Mit Verfügung vom 24. Januar 2024 forderte die Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Aarau die Klägerin auf, innert einer Nachfrist von 10 Tagen den bisher nicht bezahlten Kostenvorschuss von Fr. 1'880.00 zu bezahlen. Diese Verfügung wurde der Klägerin am 30. Januar 2024 zugestellt.