ven handelt. 4. Nach dem Dargelegten hat die Vorinstanz das Ausstandsgesuch der Klägerin gegen die Begutachtungsstelle D._____ mit Verfügung vom - 11 - 16. September 2024 zu Recht abgelehnt und das Gutachten in Auftrag gegeben. Demzufolge ist die dagegen erhobene Beschwerde abzuweisen.