__ eine Instruktionsverhandlung durchgeführt werden, an welcher die Beklagte und ihre Geschwister schlussendlich einen Vergleich schlossen (KAB 5, S. 2). Entgegen ihren Darlegungen hat es sich bei dem Erbrechtsverfahren um keinen kleinen Fall gehandelt, der vor dem Friedensrichter hätte gelöst werden können und es wurde auch nicht schnell eine Einigung gefunden. Die Vorinstanz hat den Sachverhalt richtig festgestellt. Eine Sorgfaltspflichtverletzung liegt somit nicht vor.