Die Beklagte entzog dem Kläger das Mandat am 9. März 2020 (KB 17). Die nachfolgend mandatierte Rechtsanwältin F._____ generierte in der Zeit vom 19. Juni 2020 bis zum 27. Juli 2020 mehr als 32h Aufwand im Zusammenhang mit der Erbstreitigkeit (Klagantwortbeilage [KAB] 6). Zudem musste am 7. September 2020 vor den Schranken des Bezirksgerichts Q._____ eine Instruktionsverhandlung durchgeführt werden, an welcher die Beklagte und ihre Geschwister schlussendlich einen Vergleich schlossen (KAB 5, S. 2).