Ferner fragte der Kläger die Beklagte ausdrücklich an, ob er mit dem Anwalt ihrer Geschwister Kontakt aufnehmen solle (KB 14). Die Beklagte behauptet nicht, dass sie den Kläger angewiesen habe, den Gegenanwalt zu kontaktieren und Vergleichsgespräche zu führen und dieser weisungswidrig darauf verzichtet hätte.