kleinen Fall, der vor dem Friedensrichter hätte gelöst werden können, das Maximum an Zeitaufwand herauszuholen, kann ihr ebenfalls nicht gefolgt werden. Ausweislich der Akten wandte sich der Kläger mit E-Mail vom 19. Januar 2020 an die Beklagte und wies sie explizit darauf hin, dass verhindert werden sollte, dass ihre Geschwister resp. deren Anwalt Klage beim Bezirksgericht einreichen, wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass ihre Schwester urteilsfähig sei. Ferner fragte der Kläger die Beklagte ausdrücklich an, ob er mit dem Anwalt ihrer Geschwister Kontakt aufnehmen solle (KB 14).