Urteil des Bundesgerichts 5A_309/2016 vom 4. Oktober 2016 E. 4.2). Der Versand des Entscheids vom 17. Juli 2024 erst am 13. August 2024 stellt keinen Verfahrensfehler dar, und eine Benachteiligung aus dem späteren Versand lässt sich ohnehin nicht erblicken, zumal sich während der Gerichtsferien, die auf den Hochsommer fallen, die Mandatierung eines Rechtsanwalts gerichtsnotorisch schwieriger gestaltet und viele Parteien selbst in den Ferien weilen, was diese zusätzlich erschwert.