Die Klageantwort sei nur zur Sicherheit verfasst worden und gar nicht nötig gewesen, was die damit betraute Rechtsanwältin F._____ als Fachanwältin für Erbrecht bestätigt habe. Die Vorinstanz habe den Sachverhalt offensichtlich falsch festgestellt. Am 6. September 2020 sei eine aussergerichtliche Einigung gefunden worden. Es habe keine Gerichtsverhandlung durchgeführt werden müssen, wie der Kläger es behauptet habe.