Ferner habe die Beklagte diesem Vorgehen zugestimmt. Dies gehe aus ihrem E-Mail vom 26. November 2019 hervor, in welchem sie den Kläger gefragt habe, ob sie nicht Rechtsanwalt E._____ darüber informieren sollten, dass ihre Geschwister ihre Sachen nicht an die Verhandlung mitbringen sollten, da sie gar nicht kommen würden. Der Kläger habe der Beklagten nicht zugesichert, dass die Klagebewilligung ungültig sei und im Hauptverfahren angefochten werden könne.