4. Die Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. Mehrwertsteuer) seien dem Kläger aufzuerlegen oder auf die Staatskasse zu nehmen. 5. Hiermit stellt die Unterzeichnete Antrag, die Vollstreckbarkeit aufzuschieben. -5- 6. Der Beklagten sei eine Entschädigung für ihre entstandenen Kosten zu bezahlen. 7. Aus dem Kapitel: Die Gerichtspräsidentin entnimmt den Akten: Punkt 3,1, und ganzer Punkt 4 und 5 des Entscheides wird angefochten und sei aufzuheben bzw. zu korrigieren.