1.13. Mit Stellungnahme vom 12. April 2024 hielt der Kläger an den bisher gestellten Rechtsbegehren vollumfänglich fest. Am 24. April 2024 liess sich die Beklagte vernehmen, ohne neue Anträge zu stellen. -4- 2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau entschied am 17. Juli 2024 wie folgt: " 1. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Fr. 2'943.95 nebst Zins zu 5 % seit 28. Mai 2020 und Fr. 234.75 nebst Zins zu 5 % seit 2. Juni 2020 zu bezahlen. 2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Z._____ wird vollumfänglich beseitigt.