1.5. Aufgrund eines Verschiebungsgesuchs der Beklagten wurde die Verhandlung am 25. Oktober 2021 abgesagt und in Aussicht gestellt, dass die Beteiligten neu vorgeladen würden. 1.6. Mit Eingabe vom 28. Oktober 2021 ersuchte der Kläger um die schriftliche Durchführung des zweiten Schriftenwechsels anstelle des mündlichen Vortrags und machte die Prüfung der Einsetzung eines Beistandes infolge des gesundheitlichen Zustands der Beklagten beliebt. -3- 1.7. Am 3. November 2021 wurde ein zweiter Schriftenwechsel angeordnet.