" Die Klagebegehren seien vollumfänglich abzuweisen unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Klägers." 1.3. Mit Eingabe vom 2. September 2021 reichte die Beklagte "wichtige Ergänzungen zu den Punkten und Beilagen und Belege zur Klageantwort" ein. 1.4. Am 8. September 2021 wurden die Parteien zur Hauptverhandlung vom 28. Oktober 2021 vor dem Präsidium des Bezirksgerichts Aarau vorgeladen. Anlässlich der Verhandlung sollten Replik und Duplik mündlich erstattet und die Parteibefragung durchgeführt werden.