sagte sodann aus, sie hätte die Patientenagenda am jeweiligen Tag bzw. ein bis zwei Tage im Voraus ausdruckt, um zu kontrollieren, ob alles parat sei. Manchmal sei «das» [die ausgedruckte Pateientenagenda] auch von der Lehrtochter ins Labor genommen worden, um absolvierte Punkte abzuhaken. Die Ausdrucke habe jede MPA selbst erstellt (act. 177). Beide Zeuginnen bestätigten somit, dass – entgegen den Behauptungen der Klägerin (vgl. Replik S. 4) – der Beklagte keine Ausdrucke an die MPA verteilte, sondern die MPA jeweils bei Bedarf selbst Ausdrucke erstellen konnten.