keine Ausdrucke wegen Systemausfällen angefertigt (act. 192), durch die Zeugenaussagen bestätigt werden. So sagte D._____ aus, die Patientenagenda werde nicht als Einsatzplan für die MPA übergeben (act. 172 f.). Dies würde keinen Sinn ergeben, da sich diese ständig ändere. Der Beklagte drucke diese nicht aus und übergebe sie den MPA. Stattdessen könne jeder, der dort arbeite, selbst einen Ausdruck erstellen (act. 173). Die Zeugin E._____ sagte sodann aus, sie hätte die Patientenagenda am jeweiligen Tag bzw. ein bis zwei Tage im Voraus ausdruckt, um zu kontrollieren, ob alles parat sei.