betroffen haben. Wäre es ihr tatsächlich um eine Beweissicherung gegangen, hätte sie darauf geachtet, welche Tage die Patientenausdrucke betroffen hätten. Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist, warum sie – wenn sie wie behauptet von einem Polizisten um Beweissicherung gebeten worden wäre – dies erst nach erfolgter Kündigung anstatt direkt getan hätte. Ob sie tatsächlich wie behauptet von einem Polizisten kontaktiert und um Beweissicherung gebeten wurde, ist letztlich nicht wesentlich.