2.4. Mit Klageantwort vom 17. August 2021 beantragte der Beklagte die Abweisung der Klagen vom 10. Mai 2021 und vom 18. Juni 2021 unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 2.5. Mit Replik vom 8. September 2021 bzw. vom 21. September 2021 und mit Duplik vom 22. November 2021 hielten die Parteien je an ihren Rechtsbegehren fest. 2.6. Am 12. Dezember 2022 fand die Hauptverhandlung statt, anlässlich welcher die Zeugen D._____, E._____ und F._____ sowie die Parteien befragt wurden. Daraufhin erstatteten die Parteien ihre Schlussvorträge. 2.7. Das Bezirksgericht Baden, Arbeitsgericht, erkannte mit Urteil vom 12. Dezember 2022: 1. 1.1 [Arbeitszeugnis]