1. Die Klägerin erbrachte seit dem 18. März 2019 als medizinische Praxisassistentin (MPA) Arbeitsleistungen für den Beklagten in dessen Praxis für Allgemeine Medizin. Am 2. März 2020 kündigte die Klägerin das Arbeitsverhältnis ordentlich (Klagebeilage 9), wobei sich die Parteien auf eine Kündigung per 30. Juni 2020 einigten (Klagebeilagen 8 und 10). Der Beklagte sprach der Klägerin am 21. April 2020 die fristlose Kündigung aus (Klagebeilage 16). 2. 2.1. Mit Klage vom 10. Mai 2021 (VZ.2021.33) beantragte die Klägerin, soweit vorliegend noch strittig: