1. In Gutheissung der Berufung wird der Entscheid des Präsidenten des Bezirksgerichts Laufenburg vom 12. August 2024 aufgehoben und wie folgt neu gefasst: 1. Die negative Feststellungsklage wird abgewiesen. 2. Der Antrag des Klägers auf Einstellung der Betreibung aaa des Betreibungsamts Q._____ abgewiesen. 3. Die Gerichtskosten bestehen aus: a) der Entscheidgebühr von Fr. 2'100.00 - 14 -