Auf der Rückseite der Widerrufsbelehrung hat es (eingerahmt) ein "Muster-Widerrufsformular". Zusätzlich gibt es noch drei lose Blätter, die ebenfalls einen Rahmen und Unterschriftbereich haben. Eines trägt den Titel "Kundeninformation / Kenntnisnahme zur Bestellung vom 16.05.2022", eine anderes informiert über Faksimiles und ein drittes hat zum Gegenstand, wie mit den Kontaktdaten des "Interessenten" umgegangen werden darf. Weiter kann festgehalten werden, dass das A3- Blatt beim (Verkaufs-)Gespräch vom 16. Mai 2022 (unbestrittenermassen) zumindest zu Beginn zu einer Mappe gefaltet war und darin die weiteren losen Blätter aufbewahrt wurden (Duplik der Beklagten S. 18, act. 82).