(Berufungsantwort S. 9). Der Abschluss eines Kaufvertrags sei zu keinem Zeitpunkt besprochen worden, da der Kläger stets gesagt habe, dass er nichts kaufen wolle. Die gegenteilige Aussage des Zeugen C._____ sei eine Schutzbehauptung (Berufungsantwort S. 10). Das Stillschweigen sei kein Akzeptieren des Vertrags: Ein nicht entstandener Vertrag müsse nicht widerrufen und unbestellte Sachen nicht zurückgesendet/aufbewahrt werden (Berufungsantwort S. 12). Die Zahlung von Fr. 3'000.00 am 9. September 2022 sei nur erfolgt, um die lästige Beklagte ruhig zu stellen. Er habe nicht eine Kaufpreiszahlung leisten wollen (Berufungsantwort S. 13).