Zudem habe der Zeuge C._____ bestätigt, dass der Vertrag im Beisein des Klägers vollständig ausgefüllt und besprochen worden sei. Der Kläger, der über Jahrzehnte regelmässig Faksimiles gesammelt habe, hätte bei einem auf den Abschluss eines Vertrages abzielenden Gesprächs eine erhöhte Aufmerksamkeit haben müssen (Berufung S. 12 ff. Ziff. 27-31). Das Stillschweigen des Klägers nach Vertragsunterzeichnung am 16. Mai 2022 und der Zustellung des Faksimiles am 27. Mai 2022 sowie auf andere Schreiben der Beklagten zeigten, dass der Kläger den Vertrag habe stillschweigend akzeptieren wollen (Berufung S. 14 f. Ziff.