gefaltet gewesen) (Berufung S. 5 f. Ziff. 9-11). Ferner sei bei einem einseitigen Dokument (A3-Blatt) auch ohne Seitenzahlen klar, wie dieses gelesen werden müsse. Nämlich von links oben nach rechts unten, weshalb kein Grund bestehe, dass die Unterschrift nicht das ganze Blatt, mithin auch die "Bestellurkunde" betreffe (Berufung S. 7 f. Ziff. 15 f.). Entgegen der Vorinstanz gebe es keinen Grund, ein einzelnes A3-Blatt wie ein Buch zu handhaben (Berufung S. 8 f. Ziff.