2. Die Gerichtskosten bestehen aus: a) der Entscheidgebühr von Fr. 2'100.00 b) den Kosten der Beweisführung von Fr. 965.00 c) den Kosten für die Übersetzung von Fr. 0.00 Total Fr. 3'065.00 Die Gerichtskosten werden der Beklagten auferlegt. Sie werden mit dem Vorschuss des Klägers von Fr. 1'000.00 verrechnet, so dass die Beklagte dem Kläger Fr. 1'000.00 direkt zu ersetzen hat. Die Beklagte hat dem Gericht Fr. 2'065.00 nachzuzahlen.