" 1. Es sei festzustellen, dass die im Zahlungsbefehl vom tt.mm.jjjj des Betreibungsamt Q._____ aaa in Betreibung gesetzte Forderung von CHF 13'999.00 nebst Zins von 5 % seit 16. August 2022 nicht bestehe. 2. Die Betreibung des Betreibungsamt Q._____ aaa sei aufzuheben. 3. Die Betreibung des Betreibungsamt Q._____ aaa sei vorläufig einzustellen. 4. Es sei Antrag Ziff. 3 als superprovisorische Massnahme sofort und ohne Anhörung der Gegenpartei anzuordnen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten."