Gegenstand negative Feststellungsklage gemäss Art. 85a SchKG inkl. superprovisorische Massnahme -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Der Kläger unterschrieb am 16. Mai 2022 bei einem sog. Haustürgeschäft mit einem Vertriebspartner der Beklagten verschiedene Dokumente. Es ist strittig, ob dabei ein Kaufvertrag über ein Faksimile-Buch mit einem Kaufpreis von Fr. 16'999.00 abgeschlossen wurde. 2. 2.1. Der Kläger erhob am 3. November 2023 (negative Feststellungs-)Klage (gemäss Art. 85a SchKG) und stellte folgende Begehren: