Gemäss Schadensexperte bestand ein verstopfter Filter (Klageantwortbeilag 19) und der Kläger hat im Chat alsdann bestätigt, dass das Fahrzeug nach dessen Wechsel wieder lief (vgl. Klagebeilage 7, Eintrag vom 30.8.2021, 16.39 Uhr). Es scheint daher, nachdem gemäss Rechnung der G._____ GmbH vom 31. August 2021 der Benzintank entleert worden war (Klagebeilage 14) und das Fahrzeug von der Beklagten am 31. August 2021 auch an den Kläger zurückgegeben wurde, fraglich, ob die Ergebnisse der am 22. September 2021 in Auftrag gegebenen Analyse des Kraftstoffs (Klagebeilage 13) einen Zusammenhang mit dem Tankinhalt während des Mietverhältnisses der Beklagten hat.