Bestätigung, wonach der Treibstofftest Verunreinigungen zeigte (Berufung S. 8 Rz. 16, Beilage 13), kann er nichts zu seinen Gunsten ableiten. Gemäss Schadensexperte bestand ein verstopfter Filter (Klageantwortbeilag 19) und der Kläger hat im Chat alsdann bestätigt, dass das Fahrzeug nach dessen Wechsel wieder lief (vgl. Klagebeilage 7, Eintrag vom 30.8.2021, 16.39 Uhr).