Klagebeilage 11) und bestand am 2. August 2021 noch darauf, dass das Fahrzeug funktionieren würde („… Dass ihr nun schon auf U._____ seid, zeigt klar, dass das Fahrzeug funktioniert …“; Klagebeilage 11). Es ist daher nicht nachgewiesen, dass die Beklagte die zweite Panne durch einen vertragswidrigen Gebrauch verursacht hat. Auch aus der vom Kläger ins Recht gelegten - 13 -