Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass dies gegen den Willen des Klägers geschah. Vielmehr teilte der Kläger der Beklagten am 1. August 2021 noch mit, dass er den Roadtrip trotz der Probleme am Fahrzeug nicht als gefährdet sehe und empfahl der Beklagten, die Fahrt fortzusetzen ("So wie mit D._____ am Telefon mitgeteilt hat, geht der Motor nur aus wenn man unter 10km/h fährt. Das heisst doch, selbst in der 30er Zone wäre das kein Problem. Und an der Ampel/Kreuzung kann man den Motor doch einfach wieder neu starten. Aus meiner Sicht ist der Roadtrip gar nicht gefährdet. …“; Klagebeilage 11) und bestand am 2. August 2021 noch darauf, dass das Fahrzeug funktionieren würde („…