Auch in Bezug auf die zweite Panne ("Absaufen" des Motors in S._____, für welches zunächst ein falsch eingestelltes Standgas ursächlich gehalten worden sei, sich aber später herausgestellt habe, dass ein Defekt bei der Benzinpumpe vorgelegen habe) vermöge der Kläger keine Kausalität zwischen dem Verhalten der Beklagten und D._____ und einem allfälligen Schaden -9-