__ in einer Garage ersetzt worden sei, schilderten die Beklagte und D._____ glaubhaft, dass der […]-Bus bereits ab Beginn der Reise merkwürdig viel Benzin verbraucht, komische Geräusche gemacht und es in der Fahrerkabine nach Benzin gerochen habe, was dafür spreche, dass der Defekt bei der Übernahme des Fahrzeugs für die Beklagte noch nicht erkennbar, aber mindestens im Keim angelegt gewesen sei. Die Behauptung des Klägers, wonach bei einem Service im April 2021 keine Schäden an den Benzinschläuchen festgestellt worden seien, sei nicht beweistauglich für die Tatsache, dass die Beklagte und D._____ den defekten Benzinschlauch verursacht hätten.