" 1. Es sei in Gutheissung der Berufung der Entscheid des Bezirksgerichts Baden vom 2. Februar 2024 aufzuheben und die Berufungsbeklagte zu verpflichten, dem Berufungskläger den Betrag von CHF 11'235.95 zzgl. Zins zu 5 % seit 6. Dezember 2021 zu bezahlen.