2.2. Im Mehrbetrag wird die Widerklage abgewiesen. 3. Die Gerichtskosten bestehen aus: a) der Entscheidgebühr für den begründeten Entscheid Fr. 5'600.00 b) den Kosten der Beweisführung Fr. 125.50 c) der Pauschale für das Schlichtungsverfahren von Fr. 300.00 Total Fr. 6'025.50