" 1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird die Beklagte und Widerklägerin verpflichtet, dem Kläger und Widerbeklagten Fr. 185.00 zzgl. Zins von 5 % seit 6. Dezember 2021 zu bezahlen. 1.2. Im Mehrbetrag wird die Klage abgewiesen. 1.3. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Baden (Zahlungsbefehl vom 9. Dezember 2021) wird im Umfang von Fr. 185.00 beseitigt. 2. 2.1. In teilweiser Gutheissung der Widerklage wird der Kläger und Widerbeklagte verpflichtet, der Beklagten und Widerklägerin Fr. 1'122.10 zzgl. Zins von 5 % seit 5. Dezember 2021 zu bezahlen.