1.4. Mit Duplik und Widerklagereplik vom 3. Juli 2023 (Beklagte) und mit Widerklageduplik vom 26. Juli 2023 (Kläger) hielten die Parteien an ihren bisherigen Anträgen fest. 1.5. Am 2. Februar 2024 fand vor dem Bezirksgericht Baden, Präsidium des Zivilgerichts, eine Verhandlung statt, anlässlich derer die Zeugen C._____ -3- und D._____ sowie die Parteien befragt wurden und die Parteien zum Beweisergebnis Stellung nehmen konnten. 1.6. Mit Entscheid vom 2. Februar 2024 erkannte das Bezirksgericht Baden, Präsidium des Zivilgerichts: