1. 1.1. Mit beim Bezirksgericht Baden eingereichter Klage vom 30. Juni 2022 stellte der Kläger folgende Anträge: " 1. Es sei die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger den Betrag von CHF 22'238.05 zzgl. Zins zu 5% seit 6. Dezember 2021 zu bezahlen. Mehrforderungen und Neuberechnungen bleiben nach Massgabe des Beweisergebnisses ausdrücklich vorbehalten. 2. Es sei der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. aaa vom 9. Dezember 2021 des Betreibungsamtes Q._____ im Umfang von CHF 22'238.05 zzgl. Zins von 5% seit dem 6. Dezember 2021 zu beseitigen und es sei dem Kläger die Rechtsöffnung zu erteilen.