___ gedeckt werden. Er könne bloss zusätzlich etwas verrechnen, wenn er von Q._____ weiterreise. Nach S._____ könne er auch nichts verrechnen. Auf die Frage, ob der Kläger einmal pro Woche die Mittagsverpflegung der Kinder sicherstellen könnte, sagte seine Ex-Frau, dass seine Arbeit projekt- und kundenbedingt sei und er drei Arbeitsstandorte habe (S._____, V._____ und Q._____). Er mache auch Homeoffice, aber unregelmässig. Er könne oftmals nicht selbst entscheiden, wo er arbeite (vgl. beigezogener Protokollauszug aus dem Verfahren OF.2016.142).