1. Der Entscheid des Arbeitsgerichts Bremgarten vom 10.06.2024 (VZ.2021.20) sei aufzuheben und das Arbeitsgericht Bremgarten für örtlich zuständig zu erklären und anzuweisen, auf die Klage vom 14.06.2021 einzutreten. 2. Eventualiter sei der Entscheid des Arbeitsgerichts Bremgarten vom 10.06.2024 (VZ.2021.20) aufzuheben und das Arbeitsgericht Bremgarten anzuweisen, die vom Kläger beantragten Beweismittel (Login-Daten des Remotezugangs des Klägers und Informationen des Badge-Systems [Türöffnung] Standort Q._____) bei der Beklagten einzuverlangen, abzunehmen, und hernach neu zu entscheiden.