3.4. 3.4.1. Die Kläger gelangten mit Klage vom 20. Februar 2024 an die Vorinstanz und beantragten eine "Mietzinsreduktion von 3 % für 9 Monate". Sie reichten mit der Klage Unterlagen ein und verwiesen zur Begründung der Klage im Wesentlich auf die Klagebeilage "Begründungsschreiben des Begehrens" vom 28. August 2023. Darin wird unter anderem ausgeführt, dass es in naher Distanz zum Mietobjekt der Klägerschaft ("< 15m zur Baustelle") während einer Bauzeit von 1 ½-Jahren zu massiven Lärm-, Staub- und Vibrationsentwicklungen im Zusammenhang mit Baumaschinen gekommen sei, wobei die einzelnen Arbeiten grob umschrieben werden ("Aushub-, Pfähl-, Spundarbeiten" etc.).