1.3. Mit Eingabe vom 28. September 2023 verlangte die Beklagte die schriftliche Begründung des Entscheids. 1.4. Der begründete Entscheid wurde der Beklagten am 5. Juli 2024 zugestellt. 1.5. Mit Eingabe vom 3. August 2024 an das Obergericht erhob die Beklagte gegen diesen Entscheid sinngemäss Berufung, machte geltend, dieser sei nichtig und beantragte, "eine Heilung zu veranlassen", sowie Genugtuung und Schadenersatz. Das Obergericht zieht in Erwägung: