1. Die Parteien beantragen übereinstimmend, das Besuchsrecht auszudehnen, von einer Weisung an den Beklagten zur Wahrnehmung regelmässiger Beratungsgespräche bei der Anlaufstelle für häusliche Gewalt Aargau abzusehen und auf die Anordnung einer Beistandschaft für -3- C._____ zur Organisation und Überwachung des Besuchsrechts sowie zur Überwachung der erteilten Weisung zu verzichten.