die Google-Maps-Standorte während 98 Tagen jeweils mehrere Stunden (teils über zehn Stunden) am Sitz der Beklagten aufgehalten haben soll, dabei aber - so die Beklagte anlässlich der Hauptverhandlung (act. 56) - -7- lediglich "fotografiert und nichts anderes gemacht" bzw. "keinerlei Arbeiten ausgeführt" haben soll (act. 48 "zu Rz.10").