3.2.2. Unbestrittenermassen sind die Gesuchstellerin und die Beklagte einen (mündlichen) Vertrag eingegangen (act. 18 N 16; act. 28), welcher zum Gegenstand hatte, dass die Gesuchstellerin Restaurationsarbeiten an […] der Beklagten (wie angeblich auch weitere Arbeiten [was offengelassen werden kann]) für einen Stundenansatz von Fr. 30.00 erbringt (act. 20 N 25; act. 30). Ebenfalls unbestritten ist, dass die Gesuchstellerin entsprechende (Restaurations-)Arbeiten an […] der Beklagten erbracht und von der Beklagten Zahlungen in der Höhe von (aus Sicht der Beklagten "mindestens") Fr. 20'800.00 erhalten hat (act. 28; act. 35).