3.2. 3.2.1. Die Gesuchstellerin ist gemäss Handelsregisterauszug des Kantons Luzern als Einzelunternehmen in der Herstellung und im Vertrieb von […] tätig. Die Gesuchstellerin soll für die Beklagte im Rahmen eines vertraglichen Verhältnisses Arbeiten im Umfang von Fr. 45'600.00 erbracht haben (act. 19 N 18), wobei die Beklagte Fr. 20'800.00 in bar beglichen habe. Die Differenz in der Höhe von Fr. 24'800.00 machte die Gesuchstellerin (nebst Zins) mit Klage vom 8. März 2024 im erstinstanzlichen Verfahren geltend, wobei vorliegend strittig und zu prüfen ist, ob diese Klage aussichtslos war.